Hochschulrecht

Hochschulrecht

(und berufliche Abschlussprüfungen)

Rechtsanwalt Grziwa ist bundesweit im Gebiet des Hochschulrechts tätig. Da er selbst als Dozent tätig ist und Prüfungen erstellt und korrigiert, hat er auch den direkten Praxisbezug. 

Seine Mandanten sind Studierende und Lehrende an Universitäten, öffentlichen Hochschulen, staatlich anerkannten Hochschulen (meist Fachhochschulen) und sonstigen privaten Einrichtungen.

Ebenso werden auch Mandate aus dem Bereich der staatlichen Berufsabschlüsse (beispielsweise von handwerklichen und nichthandwerklichen Kammern) bearbeitet.

Dabei werden am häufigsten folgende Themen angefragt und bearbeitet: 

  • Studienplatzklage
  • Exmatrikulation 
  • Prüfungsanfechtung
  • Täuschungsversuch (in Bayern Unterschleif)

 

Gerade in jüngster Zeit häufen sich im Hochschulrecht die Vorwürfe rund um das Thema Täuschungsversuch aufgrund von Klausuren, die im Home-Office geschrieben wurden. Auch hier unterstützen wir Sie natürlich gerne und können bereits auf Erfahrungswerte in diesem völlig neuen Gebiet zurückgreifen, da wir eine Vielzahl von Fällen erfolgreich bearbeiten.

Im Hochschulrecht ist zunächst eine umfassende Beratung und Abwägung notwendig. Lohnt ein Vorgehen und welche Maßnahmen führen am schnellsten zum gewünschten Erfolg? Wie geht man am sinnvollsten vor, um die Studierenden nicht nachhaltig zu stigmatisieren?

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