Strafrecht
Effektive Strafverteidigung
Notfallhilfe für Betroffene und Angehörige
In Notfällen sind wir für Sie unter +49 (0) 176 436 810 47 erreichbar.
unabhängig
verschwiegen
loyal
Der Beschuldigte einer Straftat ist oftmals schon gesellschaftlich stigmatisiert, bevor überhaupt ein Schuldspruch ergeht. Es ist daher von höchster Priorität das Ansehen des Mandanten zu wahren und ein sensibles Gespür im Umgang mit der Öffentlichkeit zu entwickeln.
Durchsuchung, Beschlagnahme und Untersuchungshaft
Falls Sie Angehöriger eines in Untersuchungshaft Betroffenen sind, der noch nicht anwaltlich Vertreten ist, können Sie uns ebenfalls kontaktieren. Wir können dann den Inhaftierten in der Haft besuchen und uns als Pflichtverteidiger bestellen. Soweit es mit unserer Berufspflicht vereinbar ist, können wir als Vermittler zwischen dem Betroffenen und seiner Familie tätig werden und uns um eine Besuchserlaubnis kümmern.
Was es als Beschuldigter zu beachten gibt
Im Strafrecht ist es wichtig, bereits dann einzuschreiten, wenn man vermutet oder davon Kenntnis erlangt, dass ein Verfahren gegen einen selbst eingeleitet werden könnte. Wir versuchen bereits im Vorfeld mit geeigneten Stellungnahmen eine Anklage nach Möglichkeit zu vermeiden.
Wir fordern so früh wie möglich Akteneinsicht, damit wir wissen, welcher Vorwurf Ihnen zur Last gelegt wird und welche Anhaltspunkte dabei gegen Sie vorliegen.
In diesem Zusammenhang empfiehlt es sich dringend, von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen und zunächst die Hilfe einer Strafverteidigerin oder eines Strafverteidigers in Anspruch zu nehmen. Es ist gerade nicht ratsam, aufgrund einer polizeilichen Ladung eine Aussage ohne vorherige Rücksprache mit der Verteidigung zu machen. Wie wir aus Erfahrung wissen, werden dadurch häufig vermeidbare Fehler mit schwerwiegenden Folgen begangen. So ist jedes Verfahren individuell und es ist unsere Aufgabe eine umfangreiche einzelfallbezogene Abwägung zu treffen, um für Sie das beste Ergebnis erzielen zu können.
Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Sie bei einem Strafverfahren umfassend zu unterstützen, damit sie der Staatsgewalt nicht schutzlos ausgeliefert sind.
Nebenklage
Die Nebenklage ist ein wichtiges Instrument, um dem Geschädigten die Möglichkeit zu geben, sich aktiv am Verfahren zu beteiligen und an einer gerechten Verurteilung mitzuwirken.
Insbesondere bei Gewaltdelikten haben Sie als Geschädigter oder dessen Rechtsnachfolger die Möglichkeit als sogenannter Nebenkläger an einem Strafverfahren teilzunehmen. Der Nebenkläger schließt sich dabei der öffentlichen Anklage durch die Staatsanwaltschaft an. Als Nebenkläger haben sie das Recht in der Hauptverhandlung ständig anwesend zu sein und können Zeugen und Angeklagte befragen. Gerne unterstützen wir Sie dabei und setzen uns für Ihre Rechte ein.
Adhäsionsverfahren
Das Adhäsionsverfahren gibt Ihnen die Möglichkeit als Geschädigter oder dessen Rechtsnachfolger Schadensersatzansprüche im Strafverfahren geltend zu machen, ohne das es dafür eines gesonderten Zivilverfahrens bedarf. Auch in diesem Bereich sind wir für Sie tätig.